Präventionskurse nach §20
Effektive Vorbeugung bei Rücken- und Gelenkbeschwerden
Bei unserem zertifizierten Kursprogramm werden neben den fachlich angeleiteten Übungen an unseren hochwertigen Trainingsgeräten auch freie Übungen zur Verbesserung der Rumpfstabilität und Haltungskontrolle eingesetzt.
Die Präventionsmaßnahmen werden in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen bis zu zweimal pro Jahr mit mindestens 70% Kostenübernahme bezuschusst.
Gefördert durch die gesetzlichen Krankenkassen
Montags bis Freitags 8 Uhr bis 20 Uhr
Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz, unseren modernen und effektiven Gesundheitstrainingsgeräten und der Bezuschussung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse!
Was sind Präventionsmaßnahmen nach §20?
Die rechtliche Grundlage zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen bildet der §20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V. Hier werden die Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention geregelt. Bei der so genannten Primärprävention geht es um die Vorbeugung von gesundheitlichen Störungen und Einschränkungen.
Als Gesundheitsdienstleistungs- und Fitnessanbieter sind wir zur Durchführung von Präventionskursen zur Vorbeugung von Rücken-/Wirbelsäulenbeschwerden zertifiziert.
Diese hochwertige Gesundheitsdienstleistung erfordert keine ärztliche Verordnung und kann direkt bei uns in Anspruch genommen werden.
Der Kursus läuft über acht Wochen und kann grundsätzlich jederzeit begonnen werden.

Ablauf:

Sie melden sich bei uns zum Präventionskursprogramm an
Zum Kurs erscheinen Sie bitte in bequemer Kleidung (Sportkleidung, Stoppersocken sind alternativ erlaubt, keine Straßenschuhe)
Beim ersten Termin führen unsere sportwissenschaftlichen Trainer und Physiotherapeuten mit Ihnen ein Einzelgespräch. Das Gespräch dient dazu, Ihre Gesundheitsaspekte in Bezug auf das Training abzuklären und den individuellen Kursablauf für Sie anzupassen
Im Anschluss erfolgt die Geräteeinweisung und Anpassung der Trainingsgeräte
Sie durchlaufen nun 8 Wochen lang das Präventionskursprogramm (Ein- bis zweimal pro Woche, Terminabsprache notwendig)
Am Ende der 8 Wochen erhalten Sie von uns das Teilnahmezertifikat. Dieses können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen
Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen den Zuschussbetrag (je nach Kasse zwischen 70% bis 100% der Teilnahmegebühr)